In der 19. Auflage des Jahrbuchs wurden die Zahlen der Einkommens- und Vermögenssteuern aller Kantone wiederum von den kantonalen Steuerämtern überprüft.
Bei den Erbschafts- und Schenkungssteuern gab es in der Schweiz zuletzt Änderungen in den Kantonen AG (2025 - Neubewertung), VD (2025 - Erhöhung der Freibeträge in direkter Linie), VS (2025 - Steuerbefreiung), SO (2024-2025 - Steuersatz und Freibetrag), SG (2024 - Konkubinatspartner) und TI (2024 - eingetragene Partner/Steuersatz Nichtverwandte) und 2024 kam eine Initiative für eine Eidgenössische Erbschaftssteuer zustande. International ist auf (mehr oder weniger konkrete) Reformbestrebungen in verschiedenen Ländern hinzuweisen (B, F, I, NL, E, GB, USA).
Im Teil Recht ist in der Schweiz eine Revision des Erbrechts (Zivilgesetzbuch) im Gange, dessen erste Etappe (Reduktion der Pflichtteile) am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Die zweite Etappe (Unternehmensnachfolge) wurde vom Gesetzgeber verworfen. Für die dritte Etappe (mit Themen wie digitaler Tod, Aufsicht über den Willensvollstrecker, Erbenruf und Erbschleicherei) laufen die Arbeiten an einem Vorentwurf (Kapitel F.5), welcher für Ende 2025 erwartet wird. Daneben wird in der Schweiz auch das Internationale Erbrecht (IPRG) an die EU-Erbrechtsverordnung angepasst, mit Inkrafttreten am 1.1.2025.
Auf internationaler Ebene gab es im Erb- und Güterrecht im Berichtszeitraum keine Änderungen.
Die Angaben zu Literatur und Rechtsprechung zum Erbrecht der Schweiz für die Jahre 2024/2025 wurden vollständig neu erarbeitet.