Durch das neue Aktienrecht 2020 wurden auch die Vorschriften über die Vergütung der obersten Führungskräfte in börsenkotierten Aktiengesellschaften ins Obligationenrecht übernommen, die zuvor in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) geregelt waren. Davon erfasst werden Abstimmungen über die Vergütungen der obersten Führungskräfte und verbotene Vergütungsformen sowie Vorschriften zum Vergütungsbericht.
Dieser systematische und umfassende Kommentar analysiert die gesetzlichen Regelungen vertieft und diskutiert viele Unklarheiten und Abgrenzungsfragen, die in der bisherigen Literatur nur unzureichend abgedeckt werden. Ebenfalls gibt er Hinweise, wie Vergütungen in den Abläufen von Aktiengesellschaften, in der «Corporate Governance» und in weiteren Regelwerken berücksichtigt werden können.
Neben den Art. 732-735d OR berücksichtigt die Kommentierung weitere aktienrechtliche Vorschriften, die Vergütungen betreffen, darunter Art. 626 Abs. 2 und 3, Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 und 4, Art. 716a Abs. 1 Ziff. 8 und Art. 728a Abs. 1 Ziff. 4 OR. Der vollständig neu verfasste Kommentar ist ein wichtiger Beitrag zur fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Vergütungsrecht und ein Arbeitsmittel für die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis.
Massgeblich angetrieben durch die am 3. März 2013 von Volk und Ständen angenommene Volksinitiative 'gegen die Abzockerei' entwickelte sich zunehmend ein eigenständiger Rechtsrahmen über Vergütungen in börsenkotierten Aktiengesellschaften. Art. 95 Abs. 3 BV wurde von Januar 2014 bis Dezember 2022 in einer Übergangsverordnung (VegüV) umgesetzt, die im Januar 2023 ins Obligationenrecht (Art. 732-735d OR) überführt wurde.
Dieser Berner Kommentar erläutert über Art. 732-735d OR hinaus weitere aktienrechtliche Bestimmungen, die Vergütungen betreffen, darunter Art. 626 Abs. 2 und 3, Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 und 4, Art. 716a Abs. 1 Ziff. 8 und Art. 728a Abs. 1 Ziff. 4 OR sowie Art. 4 Übest. OR. Im Fokus der Kommentierung stehen der Normzweck und die Entstehungsgeschichte, die Interpretation und die Auslegung sowie die Rechtsfortentwicklung.
Der vollständig neu verfasste Kommentar untersucht den geltenden Rechtsrahmen in konzeptioneller und anwendungsorientierter Hinsicht. Es werden viele Rechtsfragen behandelt, die in der bisherigen Literatur noch nicht abgedeckt wurden. Insbesondere der Rechtsdurchsetzung wird mehr Raum gegeben.
Der Kommentar leistet einen Beitrag zur fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung und dient als Arbeitsmittel für die regelkonforme Umsetzung in der Praxis.