Auf welcher Norm beruht das Grundgesetz? An diesem einfachen Beispiel zeigt sich ein Grundproblem der Rechtsphilosophie: Worauf beruht letztlich die Geltung einer Rechtsordnung, wenn jede Norm ihre Geltung aus einer höherrangigen Norm ableitet und dieser Begründungsmodus nicht unbegrenzt fortgesetzt werden kann?
Die Frage betrifft nicht nur die Geltung einzelner Rechtsnormen, sondern die Einheit und Verbindlichkeit des gesamten Rechtssystems. Ist der letzte Geltungsgrund selbst eine Norm, eine soziale Tatsache oder eine notwendige Voraussetzung unserer Deutung von Recht? Lässt sich überhaupt eine Letztbegründung angeben, oder kann lediglich erklärt werden, unter welchen Bedingungen eine Normenordnung als geltendes Recht behandelt wird? Es ist daher zwischen Letztbegründung, Geltungsbegründung und moralischer Rechtfertigung zu unterscheiden.
Zur Klärung dieser Fragen bestimmt die Arbeit zunächst Rechtssysteme, Rechtsnormen und die konkurrierenden Rechtsbegriffe des Positivismus und Nichtpositivismus. Anschließend zeigt sie anhand der Normenhierarchie das Problem der Letzt- bzw. Geltungsbegründung auf, um dann die relevantesten Modelle von John Austin, Hans Kelsen, H.L.A. Hart, Robert Alexy, Ronald Dworkin und Immanuel Kant zu rekonstruieren und die Kritik an ihnen darzustellen. Abschließend wird untersucht, welchem Modell die Geltung des Grundgesetzes am ehesten entspricht.
Im Mittelpunkt stehen damit drei miteinander verbundene Fragen: Was kennzeichnet ein Rechtssystem? Wie wird die Geltung seiner Normen begründet? Und wie lässt sich die Entstehung und fortdauernde Geltung des Grundgesetzes rechtsphilosophisch einordnen?